Ohne-Panik

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Ohne Panik zur DS-GVO! Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Anforderungen.

Gibt es das Bewusstsein im Unternehmen, dass Datenschutz Chefsache ist, beispielsweise durch
  • Vorhandensein einer Datenschutzleitlinie
  • Beschreibung der Datenschutzziele
  • Regelung der Verantwortlichkeiten
  • Bewusstsein über Datenschutzrisiken
Haben Sie ein Verzeichnis Ihrer Verarbeitungstätigkeiten gem. Art. 30 DS-GVO?
Gibt es für jede Verarbeitungstätigkeit Angaben, mit der Sie die Rechtmäßigkeit Ihrer Verarbeitung nach-weisen können, z.B. bezüglich Zwecken, Kategorien personenbezogener Daten, Empfängern und/oder Löschfristen (Art. 5 Abs. 2 DS-GVO)?
Haben Sie mit allen Ihren Auftragsverarbeitern die erforderlichen Vereinbarungen mit dem Mindestinhalt nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO abgeschlossen?
Haben Sie eine dokumentierte IT-Umgebung inkl. Risikobewertung z.B. BSI-Grundschutz?